AGB

Ab dem 01.07.2018 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für alle mit DALTUS-Reisen, Inhaber Edgar Bornholdt, zustande kommenden Pauschalreiseverträge. Die neuen Bestimmungen ergänzen und ersetzen die gesetzlichen Vorschriften der §§651a-y BGB und Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus.

Nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen Sie diese AGBs sorgfältig durch.

1. Anmeldung

Die verbindliche Anmeldung zu einer Reise muss schriftlich, per Fax oder über das online-Formular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung/Rechnung informieren wir über den Vertragsschluss. Sonderwünsche und Nebenabsprachen sind nur dann gültig, wenn diese von uns ausdrücklich bestätigt werden.

2. Zahlungsbedingungen

Zur Absicherung Eurer Zahlung senden wir mit der Buchungsbestätigung auch einen Reisepreissicherungsschein der R+V Versicherung zu. Innerhalb einer Woche ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, bei Reisen incl. Flug 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung muss spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn folgen. Bei kurzfristiger Buchung (unter 28 Tage vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Sollte trotz Abmahnung der Reisepreis nicht entrichtet werden, wird dieses als Reiserücktritt angesehen und Stornogebühren in Rechnung gestellt.

3. Preiserhöhung / Preissenkung

Nach folgenden Regeln (§ 651f, 651g BGB) behalten wir uns vor, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen. Das gilt für Verteuerungen der Treibstoffe und Energiekosten, Erhöhung der Steuer, Wechselkurse oder Hafen- und Flughafengebühren. Eine Preiserhöhung bis zu 8 % ist nur möglich, wenn sie im Umfang begründet und Ihnen in verständlicher Weise schriftlich mitgeteilt wird. Bei Erhöhungen von mehr als 8 % können Sie vom Reisevertrag zurücktreten. Eine Preissenkung ist aus genannten Gründen ebenso möglich, jedoch müssen wir den entstandenen Verwaltungsaufwand abziehen. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

4. Rücktritt des Reisenden

Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn berechnen wir keine Stornogebühren.

Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktritterklärung bei uns. Stornogebühren:

– ab dem 89. Tag bis zum 50.Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises, bei Reisen incl. Flug 20 % des Reisepreises

– ab dem 49. Tag bis 15.Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises

– ab dem 14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
– danach 90 % des Reisepreises

Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass unsere Kosten geringer waren als mit den Pauschalen gefordert. Wird der Reisebeginn oder ein Anschluss verpasst oder wird wegen unvollständiger Reisedokumente die Weiterreise verhindert, gilt dies als Rücktritt, wenn der Reisende nicht unverzüglich eine anderslautende Erklärung abgegeben hat.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

5.1) Wird die für eine Tour in der Reisebeschreibung bezifferte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die jeweilige Tour von uns abgesagt werden. In diesem Fall wird sobald ersichtlich, spätestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn, Bescheid gegeben. Die eingezahlten Beträge werden unverzüglich in voller Höhe erstattet, weitere Ansprüche gegen uns bestehen nicht.

5.2) Stört oder gefährdet ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig, oder ist eine Weiterreise auf Grund vertragswidrigen Verhaltens mit ihm unzumutbar, dann kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung von Kündigungsfristen während der Reise mit sofortiger Wirkung kündigen. Bei einer solchen Kündigung bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen, ersparte Aufwendungen werden dem Kunden Erstattet. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde selbst.

6. Kündigung Infolge höherer Gewalt, Terror oder Kriegsgefahr

Ein Reisevertrag kann vom Reisenden und Reiseveranstalter gekündigt werden, wenn die Reise wegen höher Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird und dies bei Vertragsabschluss noch nicht voraussehbar war. Das allgemeine Lebensrisiko oder Warnungen des Auswärtigen Amtes reichen dabei nicht unbedingt als Kündigung.

7. Leistungsänderung

Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung. Änderungen, deren Notwendigkeit sich erst nach Vertragsabschluss ergibt, sind möglich, solange sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

8. Haftung

Da Abenteuer- und Erlebnisreisen trotz bester Vorbereitung nicht die Sicherheit einer gewöhnlichen Pauschalreise bieten können, orientiert sich der Haftungsmaßstab an diesen Gegebenheiten. Jeder sollte sich im Klaren darüber sein, dass jeder die volle Verantwortung bei der Teilnahme an einer solchen Reise für sich selbst trägt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei unseren Reisen von den Teilnehmern Mitwirkungspflicht und Improvisationsbereitschaft verlangt werden.

Wenn ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder der Veranstalter für einen Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, dann ist die vertragliche Haftung des Veranstalters im Hinblick auf diese Risiken auf den dreifachen Reisepreis beschränkt siehe § 651p.
Für vermittelte Fremdleistungen und Eigenunternehmungen haftet der Veranstalter grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelte Leistung selbst.

Sollten bei unseren Leistungen, trotz aller Bemühungen, Reisemängel auftreten, müssen diese unverzüglich dem Reisebegleiter oder uns mitgeteilt werden. Wir bemühen uns um Abhilfe und verweisen hierbei besonders auf unsere ungewöhnliche Art des Reisens. Es gelten u.a. § 651i BGB Abs.2 und § 651k BGB.

9. Ausführende Fluggesellschaft

Das Reiserecht verpflichtet den Reiseveranstalter die Nennung der Identitäten der ausführenden Fluggesellschaft(en). Steht bei der Buchung die Fluggesellschaft noch nicht fest, so wird die Fluggesellschaft genannt, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Jeder Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft wird sofort bekannt gegeben. Aus flug- und programmtechnischen Gründen kann es auch bei gebuchten Direktflügen zu Zwischenlandungen kommen sowie zu einer Verschiebung der Abflug- und Ankunftszeit.

10.  Ausschlussfrist und Verjährung

Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung unter anderen nach § 651m–651n BGB hat der Reisende innerhalb zweier Jahre nach der vertragliche vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

11. Haftungsausschluss für Reisegepäck

Die Mitnahme des Reisegepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Einbruch oder Diebstahl, insbesondere in den Dachzeltbussen. Gepäckverlust, -beschädigung und Verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen sind unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Ansonsten können die Fluggesellschaften die Erstattung ablehnen.

12. Reiseschutz

Im Reisepreis ist keine Versicherung enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rücktransport, sowie einer Reiserücktritts- und Gepäckversicherung.

13. Gerichtsstand

Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand für Klagen des Reisenden/Kunden und Kaufleute ist Hamburg. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz in Deutschland maßgebend. Befindet sich der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort im Ausland, oder ist er zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, dann wird der Gerichtsstand Hamburg vereinbart.

DALTUS-Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

Stand: 22.08.2018

Daltus Reisen – Breslauer Str. 14 – 25355 Barmstedt
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