1. Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung zu einer Reise kann nur schriftlich erfolgen ( siehe Anmeldeformular ). Sonderwünsche und Nebenabsprachen sind nur dann gültig, wenn diese von uns ausdrücklich bestätigt werden.
2. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, mindestens jedoch 50,-€ und höchstens 250,-€ fällig. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen, wenn der Sicherungsschein i.S.d.§ 651k Abs. 3 BGB dem Reisenden zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegt.
3. Rücktritt des Reisenden
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktritterklärung bei uns. Stornogebühren je Person:
- Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
- Ab dem 29. Bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises,
- Ab dem 21. Bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- Ab dem 14. Bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
- Ab dem 6. Bis 2. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
- Danach 90 ‚% des Reisepreises.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass unserer Kosten anlässlich der nicht angetretenen Reise geringer waren als mit den Pauschalen gefordert. Wird der Reisebeginn oder ein Anschluss verpasst oder wird wegen unvollständiger Reisedokumente die Weiterreise verhindert, gilt dies als Rücktritt, wenn der Reisende nicht unverzüglich eine anderslautende Erklärung abgegeben hat.
4. Rücktritt des Veranstalters
Wird die für eine Tour festgesetzte und angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die jeweilige Tour von uns abgesagt werden. In diesem Fall werden wir sobald ersichtlich, spätestens aber bis 3 Wochen vor Reisebeginn, Bescheid geben. Die eingezahlten Beträge werden in voller Höhe erstattet, weitere Ansprüche gegen uns entstehen nicht.
5. Leistungsänderung
Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen im Prospekt. Geringfügige Änderungen, deren Notwendigkeit sich erst nach Vertragsabschluss ergeben haben, sind möglich, solange sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
6. Haftung
Da Abenteuerreisen und Trekkingtouren trotz bester Vorbereitungen nicht die Sicherheit einer Pauschalreise bieten können, orientiert sich der Haftungsmaßstab an diesen Gegebenheiten. Jeder sollte sich im klaren sein, dass jeder die volle Verantwortung bei der Teilnahme an einer solchen Reise für sich selbst trägt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei unseren Reisen von den Teilnehmern Mitwirkungspflicht und Improvisationsbereitschaft verlangt werden. Die vertragliche Haftung des Veranstalters ist im Hinblick auf diese Risiken auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn
- Ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- Der Veranstalter für einen Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, und
- Der Reisende in einer ausdrücklichen und gesondert abzugebenden Erklärung eine solche Haftungsbeschränkung trotz der Risiken anerkannt hat.
Daltus Reisen – Postfach 1410 – 59524 Lippstadt
Tel: 02941 – 7437743 Fax: 02941 – 7439737
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